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Mitglied werden

Es gibt drei Formen der Mitgliedschaft:

ordentliches Mitglied | Ehrenmitglied | förderndes Mitglied


 

1. ordentliches Mitglied

Bildende Kunst | Musik | Architektur | Literatur

Voraussetzung für die Aufnahme als ordentliches Mitglied sind:
a) Geburt oder ständiger Wohnsitz in Südtirol,
b) Nachweis der künstlerischen, künstlerisch-wissenschaftlichen oder allgemein kulturellen Tätigkeit;


Aufnahmekriterien:

Kriterien für die Aufnahme ergänzend zu den statuarischen Vorgaben

Kriterium 1 / HAUPTBERUF


Sie (Person) bestätigt, dass ihr beruflicher Arbeitsschwerpunkt zu 50 oder mehr Prozent in der Freien Bildenden Kunst liegt.
 

Kriterium 2 / AUSBILDUNG

Sie hat einen mehrjährigen fachrelevanten Ausbildungslehrgang an einer anerkannten Hochschule, Fachausbildungen oder Kunstakademie mit Abschluss absolviert und kann dies nachweisen.

Kriterium 3 / ANERKENNUNG

Sie hat Auszeichnungen, Preise, Stipendien, Werkbeiträge erhalten und/oder kann Ankäufe und/oder Aufträge/Engagements durch eine öffentlich/privat anerkannte und eingetragene Institution belegen.

Kriterium 4 / ÖFFENTLICHKEIT UND REZEPTION

Sie hat in den 3 Jahren vor der Antragstellung 3 künstlerische Projekte, wie Ausstellungen in anerkannten und eingetragenen öffentlich/privaten Kunsteinrichtungen, Publikationen, Veröffentlichungen in anerkannten Fachliteraturen; Lesungen, Konzerte, Aufführungen, Filmvorführungen in oder über öffentlich/privat anerkannten und eingetragenen Einrichtungen ausgeführt. Sie kann diese in Form von Dokumentationen des Austragungsortes oder Veranstalters, Medienberichterstattung oder Publikationen belegen. Die Kommission behält sich vor Ausnahmentalente über die Kriterien hinaus in den SKB aufzunehmen.

Bei Nachwuchs*künstlerinnen gelten obige Kriterien nicht im vollen Ausmaß, es wird v.a. die Ausbildung und das Potenzial berücksichtigt.

 

Bereich Bildende Kunst
 
KünstlerInnen, die im Bereich der bildenden Kunst tätig sind, sind eingeladen sich anhand folgender Unterlagen als ordentliches Mitglied zu bewerben.

Unterschriebenes Bewerbungsformular
Biografie (betreffend den künstlerischen Werdegang)
Dokumentationsmaterial (Fotos, Konzepte, eventuell Kataloge, keine Originale).


Es können laufend Anträge eingereicht werden. Eine externe Fachjury prüft die vorgelegten Unterlagen halbjährig und gibt eine Empfehlung an den Vorstand ab, welcher über die Aufnahme bei Anwesenheit von mindestens zwei Dritteln der Vorstandsmitglieder mit einfacher Mehrheit entscheidet. Bewerbungen per Post oder Mail.

DOWNLOAD Bewerbungsformular Mitglied


Bereiche Musik, Literatur, Architektur

Unterschriebenes Bewerbungsformular
Biografie (betreffend den künstlerischen Werdegang)
Dokumentationsmaterial (Fotos, Konzepte, eventuell Kataloge, keine Originale).


Der Aufnahmeantrag wird einer Vorprüfung durch die Vertreterin / den Vertreter des jeweiligen Fachbereichs unterzogen. Das Ergebnis der Vorprüfung wird dem Vorstand übermittelt, welcher über die Aufnahme bei Anwesenheit von mindestens zwei Dritteln der Vorstandsmitglieder mit einfacher Mehrheit entscheidet.

Download Bereich Literatur

Download Bereich Musik und Architektur

Der Mitgliedsbeitrag beträgt EURO 35,- pro Jahr und wird jährlich am Anfang des Jahres eingefordert.

Download STATUT


2. Ehrenmitglied

Die Aufnahme von Ehrenmitgliedern entscheidet der Vorstand mit Zwei-Drittel-Mehrheit. Vorschläge für Ehrenmitgliedschaft können in der Generalversammlung vorgebracht werden für Personen, welche sich durch besondere Verdienste für die Südtiroler Kunstszene und den Südtiroler Künstlerbund im speziellen auszeichnen.



3. förderndes Mitglied

Die Anträge für Mitgliedschaft als förderndes Mitglied werden dem Vorstand unterbreitet, welcher über die Aufnahme bei Anwesenheit von mindestens zwei Dritteln der Vorstandsmitglieder mit einfacher Mehrheit entscheidet.

 

DOWNLOAD Bewerbungsformular förderndes Mitglied

DOWNLOAD Bewerbungsformular förderndes Mitglied Unternehmen

 

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